Bosnien und Herzegowina ist ein Land in Südosteuropa mit rund 3,27 Millionen Einwohner*innen, dessen Gesellschaft bis heute von den Folgen des Kriegs der 1990er-Jahre geprägt ist. Die politische Lage in Bosnien und Herzegowina (BiH) war 2025 sehr instabil. Das Land ist seit 1995 in drei Teile gegliedert: die Föderation Bosnien und Herzegowina, die Republika Srpska und den Brčko-Distrikt. Die strafrechtliche Verurteilung und Amtsenthebung des Präsidenten der Republika Srpska verschärften die ohnehin tiefe gesellschaftliche Polarisierung.

Im Februar 2025 verabschiedete die Republika Srpska ein Gesetz, das Zivilgesellschaftsorganisationen als «ausländische Agenten» einstufte. Das Verfassungsgericht hob es im Mai 2025 auf, doch die Einschüchterungswirkung war bereits spürbar – besonders für Organisationen, die sich für Frauenrechte und Gleichstellung einsetzen. Aktivistinnen im Bereich Femizidprävention und häusliche Gewalt waren Drohungen und gezielten Diffamierungskampagnen ausgesetzt. Zusätzlich erschütterte der weitgehende Rückzug der US-amerikanischen Entwicklungshilfe aus dem Bereich Geschlechtergleichstellung den Zivilgesellschaftssektor: Viele Organisationen sahen sich abrupt mit Personalabbau und dem Wegfall von Dienstleistungen konfrontiert, auf die vulnerable Frauen angewiesen waren.
Gewalt gegen Frauen und historischer Fortschritt
Geschlechtsspezifische Gewalt bleibt ein gravierendes gesellschaftliches Problem. Eine erstmals durchgeführte Studie von UNFPA und UN Women ergab, dass jede zweite Frau in BiH seit ihrem 15. Lebensjahr mindestens eine Form von Gewalt erfahren hat. Im Jahr 2024 wurde jeden Monat eine Frau durch GBV getötet; in zwei Jahren verloren über 35 Frauen ihr Leben.
Auf Druck der Zivilgesellschaft – insbesondere der Kampagne «Wir werden nicht im Stillen sterben» – stimmte das Parlament im Mai 2025 für eine Änderung des Strafgesetzbuches, die Femizid erstmals als eigenständiges Verbrechen anerkennt. Im Juni 2025 folgte die zweite Kammer. Die Gesetzänderung ist noch nicht endgültig verabschiedet, stellt aber einen historischen Fortschritt dar, auf den die zivilgesellschaftlichen Partner von IAMANEH jahrelang hingewirkt haben. Die EU-Beitrittsperspektive bietet einen wichtigen Reformrahmen: BiH reichte im September 2025 seine Reformagenda ein, an der konkrete Anforderungen an die Gleichstellungsgesetzgebung geknüpft sind.
Zivilgesellschaft als treibende Kraft
Trotz der politischen Stagnation und ethnischen Fragmentierung bleiben Frauenorganisationen eine treibende Kraft für Frieden, interethnischen Dialog und Versöhnung.
Kennzahlen
Hauptstadt: Sarajevo / ca. 346’000 Einwohner·innen
Bevölkerung: 3,27 Mio. (2024)
Bevölkerungswachstum: −0,37 % pro Jahr
Städtische Bevölkerung: 50,3 %
Lebenserwartung: 78,0 Jahre
Säuglingsterblichkeit: 4,9 pro 1’000 Lebendgeburten
Müttersterblichkeit: 6 pro 100’000 Geburten
Fertilitätsrate: 1,2 Geburten pro Frau
Arbeitslosenquote: 15,22 %
Jugendarbeitslosigkeit: 32,9 %
Femizide: 12 Fälle im Jahr 2024 (UNODC / UNICEF BiH 2025)
Prävalenz GBV: Jede zweite Frau hat seit dem 15. Lebensjahr eine Form von Gewalt erlebt (UN Women BiH)
Unsere Programme werden mit Kernbeiträgen von der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit (DEZA) unterstützt.